Allgemeine Sachkunde
Wenn Sie in Niederösterreich einen Hund halten möchten, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde erforderlich. Sie stellt sicher, dass Hundehalter:innen über die Grundlagen der Hundehaltung informiert sind und einen verantwortungsvollen Umgang mit Hunden gewährleisten können.
Die allgemeine Sachkunde setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- Information durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt – Dauer: 1 Stunde
- Information durch eine fachkundige Person – Dauer: 2 Stunden
Nach Teilnahme an diesen Informationsveranstaltungen stellen die Tierärztin oder der Tierarzt sowie die fachkundige Person eine Bestätigung in Form des NÖ Hundepasses aus. Der Pass enthält alle notwendigen Angaben, um die Teilnahme der jeweiligen Personen eindeutig nachweisen zu können.
Besonderheiten:
- Für Hunde, die vor dem 1. Juni 2023 im Besitz eines Hundehalters oder einer Hundehalterin waren, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde nicht erforderlich, sofern es sich nicht um Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential oder auffällige Hunde handelt.
- Wird ab dem 1. Juni 2023 ein weiterer Hund in den Haushalt aufgenommen, muss die allgemeine Sachkunde nachgewiesen werden. Dieser Nachweis gilt automatisch auch für alle weiteren Hunde im Haushalt.
Erweiterte Sachkunde
Die erweiterte Sachkunde gilt für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie für auffällige Hunde, wie in § 4 Abs. 6 geregelt. Sie entspricht im Wesentlichen dem früheren „Nachweis der erforderlichen Sachkunde“.
Die erweiterte Sachkunde muss vom Hundehalter oder der Hundehalterin für jeden betroffenen Hund einzeln bei einer speziell geschulten Person absolviert werden und umfasst mindestens 10 Stunden:
- Theoretischer Teil: Wesen und Verhalten des Hundes – mindestens 4 Stunden
- Praktischer Teil: Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge – mindestens 6 Stunden
Wichtig:
- Die allgemeine Sachkunde wird nur einmal für alle Hunde eines Haushalts benötigt.
- Die erweiterte Sachkunde muss hingegen für jeden Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential oder auffälligen Hund separat nachgewiesen werden.