Sollte ein Fund-Tier nicht mehr von seinem Besitzer abgeholt werden, sucht das Tierheim nach Ablauf der gesetzlichen Behaltefrist einen neuen guten Platz. Die Behaltefrist für Fundtiere beläuft sich auf 30 Tage (Sonderregelung durch das Land NÖ). Nach Ablauf dieser Frist werden die Findlinge in unsere Tiervergabe eingestellt.
Bei Abholung Ihres Heimtieres ist unbedingt ein Besitzernachweis mitzubringen! (Imfpass, Rassepapiere, Fotos) Bei Exoten: CITES-Papiere
Um den Tieren den Heim-Aufenthalt zu verkürzen, ist es aber auch möglich, sich vor Ablauf der Frist als Interessent einzutragen (mittels dieses Formulars). Eine Übernahme des Tieres ist allerdings erst nach Ablauf der Behaltefrist möglich.
FUNDTIERE