
Dann bitten wir AUSNAHMSLOS UM TELEFONISCHE ANMELDUNG UNTER +43 (0) 2573/2843
Wir möchten damit unkontrollierte Massenanstürme wie in der Vergangenheit vermeiden.
Mittwoch bis Sonntag von 13:00 – 16:30 Uhr können Spaziergänge unternommen werden.
Hunde müssen bis spätestens 16:30 Uhr wieder zurück gebracht werden!

-) den Hund abzuleinen und frei laufen zu lassen
-) den Maulkorb abzunehmen
-) Minderjährigen unter 18 Jahren die Führung eines Hundes zu überlassen
-) Hunde ohne Beisein eines Tierpflegers zusammen zu führen
-) Hunde ohne vorherige Absprache zu füttern
-) den Hund an dritte Personen weiterzugeben
-) mit einem unsere Hunde für einen Spaziergang mit ihm im Privatauto wegzufahren
Wir weisen darauf hin, dass jegliche Kontaktaufnahme mit Tieren der Eigenverantwortung unterliegt. Das Spazierengehen mit einem Tierheim-Hund oder auch das Besuchen unserer Katzenzimmer erfolgt auf eigenes Risiko. Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht über Minderjährige (Kinder unter 18 Jahre) unbedingt wahrnehmen. Tiere, egal welche Gattung oder Rasse, können eine Gefahrenquelle darstellen. Es ist grundsätzlich nicht vorhersehbar, ob Sie oder Ihr Kind von einem Tier verletzt werden, oder ob ein Sachschaden, z.B. an Ihrer Kleidung, entsteht. Falls es jedoch dazu kommen sollte, können sowohl physische, als auch psychische Verletzungen bzw. auch Spätfolgen oder ein finanzieller Schaden entstehen. Das Tierheim Dechanthof, Verein „Die gute Tat“ übernimmt hierfür keinerlei Haftung und leistet keinen Schadenersatz.
Als Spaziergeher sind SIE während des Spaziergangs – „während des Gassigehens“ – rechtlich gesehen der verantwortliche Hundehalter! Im Schadensfall muss Ihre Haushaltsversicherung die Schadensregulierung durchführen.
Das Betreten der jeweiligen Tierunterkünfte oder Auslaufflächen ist grundsätzlich den Angestellten des Tierheimes vorbehalten. Werden die Tierunterkünfte oder Ausläufe nach Absprache mit dem Personal betreten, geschieht dies auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Werden Hunde, z.B. im Sinne einer Vergesellschaftung, nach Absprache mit dem Personal am Tierheimgelände oder bei einem gemeinsamen Spaziergang zusammengeführt, sind Verletzungen durch Raufereien nie auszuschließen. Das Zusammenführen eines Privathundes mit einem Tierheimhund erfolgt daher nur nach ausdrücklicher Absprache und auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Tierbesitzers.
Am Gelände des Tierheims den Hund bitte an der kurzen Leine führen und bei der Übernahme und Rückgabe des Hundes Abstand zu anderen Hunden halten.
Kinder bitte so beaufsichtigen, dass sie nicht alleine mit den Tieren sind. Schal-Enden in die Jacken der Kinder stecken, damit kein Tier daran ziehen kann – es besteht Strangulationsgefahr!
Hunde an Flexileinen können für Kleinkinder eine große Gefahr darstellen. Die Flexileine kann sich um das Kind wickeln – es besteht Strangulationsgefahr!
Unbedingt Tier und Kind immer im Auge behalten!
Wir wünschen eine tolle Zeit mit unseren Tieren und stehen für Fragen gerne zur Verfügung!
Der Vorstand