Information über das Risiko der Innehabung von und dem Kontakt zu Tieren

Wir weisen darauf hin, dass jegliche Kontaktaufnahme mit Tieren der Eigenverantwortung unterliegt. Das Spazierengehen mit einem Tierheim-Hund oder auch das Besuchen unserer Katzenzimmer erfolgt auf eigenes Risiko. Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht über Minderjährige (Kinder unter 18 Jahre) unbedingt wahrnehmen. Tiere, egal welche Gattung oder Rasse, können eine Gefahrenquelle darstellen. Es ist grundsätzlich nicht vorhersehbar, ob Sie oder Ihr Kind von einem Tier verletzt werden, oder ob ein Sachschaden, z.B. an Ihrer Kleidung, entsteht. Falls es jedoch dazu kommen sollte, können sowohl physische, als auch psychische Verletzungen bzw. auch Spätfolgen oder ein finanzieller Schaden entstehen. Das Tierheim Dechanthof, Verein „Die gute Tat“ übernimmt hierfür keinerlei Haftung und leistet keinen Schadenersatz.

Als Spaziergeher sind SIE während des Spaziergangs – „während des Gassigehens“ – rechtlich gesehen der verantwortliche Hundehalter! Im Schadensfall muss Ihre Haushaltsversicherung die Schadensregulierung durchführen.

Das Betreten der jeweiligen Tierunterkünfte oder Auslaufflächen ist grundsätzlich den Angestellten des Tierheimes vorbehalten. Werden die Tierunterkünfte oder Ausläufe nach Absprache mit dem Personal betreten, geschieht dies auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Werden Hunde, z.B. im Sinne einer Vergesellschaftung, nach Absprache mit dem Personal am Tierheimgelände oder bei einem gemeinsamen Spaziergang zusammengeführt, sind Verletzungen durch Raufereien nie auszuschließen. Das Zusammenführen eines Privathundes mit einem Tierheimhund erfolgt daher nur nach ausdrücklicher Absprache und auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Tierbesitzers.

Am Gelände des Tierheims den Hund bitte an der kurzen Leine führen und bei der Übernahme und Rückgabe des Hundes Abstand zu anderen Hunden halten.

 

Eltern haften für ihre Kinder

Kinder bitte so beaufsichtigen, dass sie nicht alleine mit den Tieren sind. Schal-Enden in die Jacken der Kinder stecken, damit kein Tier daran ziehen kann – es besteht Strangulationsgefahr!

Hunde an Flexileinen können für Kleinkinder eine große Gefahr darstellen. Die Flexileine kann sich um das Kind wickeln – es besteht Strangulationsgefahr!

Unbedingt Tier und Kind immer im Auge behalten!

 

Wir wünschen eine tolle Zeit mit unseren Tieren und stehen für Fragen gerne zur Verfügung!
Der Vorstand